![]() ![]() ![]() Trainings-RichtlinienBitte beachtenVereinsinterne Richtlinien über die Benutzung des MotoCross-Übungsgeländes
im Gewann Stockäcker (Dambachtal), 1. Jeder Inhaber einer gültigen Trainingskarte des MSV Bühlertann
ist bis auf Widerruf berechtigt, das Trainingsgelände zu benützen.
Die gültige Trainingskarte ist den Mitgliedern der Vorstandschaft, der
Polizei sowie der jeweiligen Aufsichtsperson auf Verlangen vorzuzeigen. Jeder
Fahrer hat sich vor Trainingsbeginn von der Anwesenheit einer Aufsichtsperson
zu überzeugen. Trainiert werden darf nur, wenn während des gesamten
Trainings mindestens eine Aufsichtsperson anwesend ist. 2. Die folgenden Trainingszeiten sind strikt einzuhalten: mittwochs: 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 3. Es dürfen gleichzeitig nicht mehr als 11 Fahrzeuge die Trainingsstrecke benutzen. Bei zu starker Staubentwicklung ist das Training zu unterbrechen. Es ist dann eine den Bedingungen angepasste geringere Anzahl an Fahrzeugen von der jeweiligen Aufsichtsperson festzulegen. 4. Jeder Fahrer fährt auf eigene Gefahr. Der MSV Bühlertann übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle, gleich welcher Art. Die beim Vereinsbeitritt abgegebene Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil dieser Richtlinien. 5. Für die technische Ausrüstung der Fahrzeuge ist folgendes zu beachten: 6. Wassergefährdende Stoffe dürfen auf dem Übungsgelände
und in der Gerätehütte nicht gelagert werden. Auf dem Gelände
dürfen keine Fahrzeuge gewartet werden. Beim Abstellen der Motorräder
ist generell eine ölundurchlässige Unterlage unter zu legen. Bei Nichtbeachtung
ist eine Zahlung in Höhe von 5,00 EUR in die Vereinskasse zu leisten. Das
Betanken der Fahrzeuge hat besonders sorgfältig zu erfolgen. 8. Der Baum- und Strauchbestand außerhalb der genehmigten Fahrspur ist zu schonen und zu erhalten. 9. Jeder Benutzer der Strecke (Trainingskarten-Inhaber) ist zu persönlichem Einsatz für die Pflege des Geländes verpflichtet. 10. Zu Beginn jedes Trainingsjahres werden entsprechende Arbeitseinsätze
festgelegt. Jeder Trainingskarten-Inhaber ist verpflichtet, an mindestens 3
der festgesetzten Arbeitseinsätze teilzunehmen. 11. Es dürfen nur die ausgewiesenen Parkflächen genutzt werden. 12. Das "Fahrerlager" ist in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. Jeder Müll und Abfall istvon den Fahrern selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. 13. Das Befahren der angrenzenden Grundstücke ist strengstens untersagt. 14. Das Befahren der Feldwege mit den Moto-Cross-Motorrädern ist strengstens untersagt. 15. Für die Zufahrtswege wird die Höchsgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Jeder Inhaber einer Trainingskarte hat zu den Trainingszeiten freie Durchfahrt zum Trainingsgelände. Die Zufahrt hat ausschließlich über den Feldweg gegenüber des Tennisplatzes zu erfolgen. 16. Der MSV Bühlertann behält sich vor, Änderungen und zusätzliche Bestimmungen zu erlassen. 17. Bei Nichteinhalten der oben genannten Richtlinien wird die Trainingserlaubnis entzogen! Die jeweilige Aufsichtsperson ist hierzu berechtigt. KontaktBruce Faber Marcus Staudacker Links Motocross
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