Suche

Schriftskalierung

Darstellung verkleinern Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen Darstellung vergrößern

MSV Bühlertann
MSV Bühlertann

Inhalt

Trainings-Richtlinien

Bitte beachten

Vereinsinterne Richtlinien über die Benutzung des MotoCross-Übungsgeländes im Gewann Stockäcker (Dambachtal),
Gemeinde Bühlertann

1. Jeder Inhaber einer gültigen Trainingskarte des MSV Bühlertann ist bis auf Widerruf berechtigt, das Trainingsgelände zu benützen. Die gültige Trainingskarte ist den Mitgliedern der Vorstandschaft, der Polizei sowie der jeweiligen Aufsichtsperson auf Verlangen vorzuzeigen. Jeder Fahrer hat sich vor Trainingsbeginn von der Anwesenheit einer Aufsichtsperson zu überzeugen. Trainiert werden darf nur, wenn während des gesamten Trainings mindestens eine Aufsichtsperson anwesend ist.
Aufsichtsperson kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist, in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für einen PKW ist, Mitglied des MSV Bühlertann ist und dem vor Ort ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Ein fahrbereiter PKW muss beim jeweiligen Training an der Traininsstrecke vorhanden sein.
Die Trainingskarte ist nicht übertragbar.

2. Die folgenden Trainingszeiten sind strikt einzuhalten:

mittwochs: 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
samstags: 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Das Befahren des Trainingsgeländes an Sonn- und Feiertagen ist verboten.
Über die Wintermonate ist die Strecke geschlossen.

3. Es dürfen gleichzeitig nicht mehr als 11 Fahrzeuge die Trainingsstrecke benutzen. Bei zu starker Staubentwicklung ist das Training zu unterbrechen. Es ist dann eine den Bedingungen angepasste geringere Anzahl an Fahrzeugen von der jeweiligen Aufsichtsperson festzulegen.

4. Jeder Fahrer fährt auf eigene Gefahr. Der MSV Bühlertann übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle, gleich welcher Art. Die beim Vereinsbeitritt abgegebene Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil dieser Richtlinien.

5. Für die technische Ausrüstung der Fahrzeuge ist folgendes zu beachten:
Lärmschutzmaßnahmen an den Fahrzeugen sind zu treffen. Die Fahrzeuge sollten dem jeweils aktuellen technischen Reglement des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) entsprechen.

6. Wassergefährdende Stoffe dürfen auf dem Übungsgelände und in der Gerätehütte nicht gelagert werden. Auf dem Gelände dürfen keine Fahrzeuge gewartet werden. Beim Abstellen der Motorräder ist generell eine ölundurchlässige Unterlage unter zu legen. Bei Nichtbeachtung ist eine Zahlung in Höhe von 5,00 EUR in die Vereinskasse zu leisten. Das Betanken der Fahrzeuge hat besonders sorgfältig zu erfolgen.
7. Außerhalb der Fahrspur ist das Befahren des Geländes nicht zulässig.

8. Der Baum- und Strauchbestand außerhalb der genehmigten Fahrspur ist zu schonen und zu erhalten.

9. Jeder Benutzer der Strecke (Trainingskarten-Inhaber) ist zu persönlichem Einsatz für die Pflege des Geländes verpflichtet.

10. Zu Beginn jedes Trainingsjahres werden entsprechende Arbeitseinsätze festgelegt. Jeder Trainingskarten-Inhaber ist verpflichtet, an mindestens 3 der festgesetzten Arbeitseinsätze teilzunehmen.
Tut er dies nicht, wird die Kaution in Höhe von 50,00 EUR einbehalten.

11. Es dürfen nur die ausgewiesenen Parkflächen genutzt werden.

12. Das "Fahrerlager" ist in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. Jeder Müll und Abfall istvon den Fahrern selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.

13. Das Befahren der angrenzenden Grundstücke ist strengstens untersagt.

14. Das Befahren der Feldwege mit den Moto-Cross-Motorrädern ist strengstens untersagt.

15. Für die Zufahrtswege wird die Höchsgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Jeder Inhaber einer Trainingskarte hat zu den Trainingszeiten freie Durchfahrt zum Trainingsgelände. Die Zufahrt hat ausschließlich über den Feldweg gegenüber des Tennisplatzes zu erfolgen.

16. Der MSV Bühlertann behält sich vor, Änderungen und zusätzliche Bestimmungen zu erlassen.

17. Bei Nichteinhalten der oben genannten Richtlinien wird die Trainingserlaubnis entzogen! Die jeweilige Aufsichtsperson ist hierzu berechtigt.

Kontaktdaten/Urheberrecht

© 2012 Motorsportverein Bühlertann e.V. - Kreuzäckerring 58 - 74424 Bühlertann - Fon: 07973 / 911414 - komm.on.line GmbH